Grundsatz für alle Beteiligten ist: Wir gehen freundlich miteinander um. Die Jury agiert nach bestem Wissen und Gewissen als neutrale Schiedsrichter.
Die Teilnehmer gehen fair mit dem nötigen "Sportsgeist" miteinander um. Betrugsversuche werden mit Disqualifizierung bestraft.
Alle AYA Regeln wurden bewusst knapp gehalten. Es ist klar, dass es dadurch immer zu gewissen Interpretationsspielräumen kommen kann. Wenn man jedoch alle Eventualitäten abdecken will, würde das im Gegenzug bedeuten, dass es schlussendlich doch zu sehr ausführlichen und entsprechend unübersichtlichen Regelwerken führen würde, was mit etwas Fairness im Umgang miteinander wohl vermeidbar sein sollte.
Teilnehmende Fahrzeuge sollten grundsätzlich zugelassen sein.
Oberste Instanz bei einem Wettbewerb ist der Wettbewerbsleiter. Dieser kann sich in Streitfällen auch den Rat anwesender Vorstände einholen.
Sollte einem Teilnehmer oder Juroren Unstimmigkeiten bei der Starterklasseneinstufung eines Teilnehmers auffallen, so können diese beim Wettbewerbsleiter bis spätestens 30min. vor der Siegerehrung gemeldet werden. Eine Prüfung wird grundsätzlich sofort vorgenommen. Sollte die Prüfung erst nach dem Wettbewerb möglich sein, behält sich der AYA e.V. vor, bereits vergebene Plätze und Qualifikationspunkte zu ändern, bei schweren Regelverstößen kann dieser Teilnehmer disqualifiziert oder (auf unbestimmte Zeit) gesperrt werden.
Sollten in einer Klasse pro Tag mehr als 12-15 Teilnehmer antreten, kann die Klasse wenn genügend Juroren vor Ort sind vom Wettbewerbsleiter per Losverfahren aufgeteilt werden. Es werden dann 2 separate Wettbewerbe ausgetragen, die dann auch beide zur Finalqualifikation zählen.
Sollte ein Teilnehmer einen Terminwunsch bzgl. seiner Bewertung haben, so ist dies mit den betreffenden Juroren abzustimmen.
Die Mitglieder der Jury stehen nüchtern und ausgeschlafen zur Verfügung. Sollte ein Teilnehmer an der Beurteilungsfähigkeit des ihm zugeteilten Juroren Zweifel haben, kann er den Wettbewerbsleiter kontaktieren.
Es wird grundsätzlich angestrebt, dass ein Juror keine Teilnehmer oder Autos in der von ihm zu beurteilenden Klasse intensiv kennt, bzw. gar der Einbauer/Einsteller dessen ist. Dies kann aber nicht immer garantiert werden. Falls dies problematisch sein könnte, kann diesem Juror ein Co-Juror zur Seite gestellt werden.
Sollte der Kandidat zur Bewertung nicht auffindbar sein (auch via Mobiltelefon nicht), kann der Juror nach Absprache mit dem Wettbewerbsleiter eine Strafe (10 Punkte Abzug) verhängen.
Grundsätzlich gilt die Entscheidung des Jurors in seiner Bewertungsklasse. Nur in Streit- oder Protestfällen wird der Wettbewerbsleiter hinzugezogen. Dessen Entscheidung ist bindend.
Die Bewertungsbögen bleiben vor der offiziellen Ergebnisverkündung für andere Teilnehmer verschlossen. Er darf nur vom entsprechenden Teilnehmer und der Jury eingesehen werden.
Betreffs der Hörprüfung ist die separate ausführliche Beurteilungsanleitung zu beachten. Es dürfen nur Personen die Bewertung vornehmen, die die AYA Juryschulung erfolgreich absolviert haben und im Veranstaltungsjahr aktuell als AYA-Juror zertifiziert sind.
Der Juror nimmt die Bewertung ausschließlich mit der AYA-internen Prüf-CD vor. Eine Trackliste der verwendetet Titel ist auf der AYA-Homepage zu finden.
Die Musikanlage wird ausschließlich aus der/den im Fahrzeug fest eingebauten Batterie/en gespeist, Fremdversorgung ist während der Hörprüfung verboten.
Der Teilnehmer sollte während der Prüfung in der Nähe des Autos bleiben für evtl. Nachfragen des Jurors. Dem Teilnehmer ist es freigestellt auf dem Beifahrersitz oder ggf. auf der Rücksitzbank während der Bewertung Platz nehmen.
Fenster und Schiebedach des Autos haben verschlossen zu sein, Cabrios können nach Wunsch des Teilnehmers ganz offen oder ganz geschlossen sein. Motor, Klimaanlage und Lüftung und Verkehrsfunk sind während der Hörbeurteilung auszuschalten.
Der Klangjuror nimmt die Prüfung im Regelfall auf dem Fahrersitz vor. Der Sitz wird dabei nach Angabe des Kandidaten eingestellt, soweit das dem Juror ergonomisch zumutbar ist.
Wird von Seiten der AYA ein Co-Juror in der Klasse eingesetzt, kann dies vom Teilnehmer nicht verwehrt werden. Über die Sitzposition des Co-Jurors sollte zwischen Juror und Teilnehmer eine sinnvolle Einigung erzielt werden.
Das Ein- und Ausschalten des Steuergeräts, die Pegeleinstellung und die Titelwahl müssen vom Hörplatz aus ohne Verrenkungen zugänglich sein.
Die beiden Hörpegel werden vom Juroren mithilfe des Pegelmessers und Track 2/26 eingestellt und die Reglerstellungen auf dem Bewertungsbogen notiert.
Stellt der Juror eine offensichtliche Fehleinstellung oder einen sonstigen klangrelevanten Defekt fest, gibt er dem Kandidaten max. 5 Minuten Zeit, das zu reparieren. Dann wird beurteilt.
Sollten die beiden Kanäle (auch nach der Reparatur) komplett vertauscht sein, gibt es 10 Punkte Abzug.
Sollte der laute Teil der Beurteilung nur unter Gefahr der Beschädigung von Teilen der Anlage machbar sein, erhält der Teilnehmer keine Punkte in diesem Abschnitt.
Es obliegt dem Juror zu entscheiden, ob er diese Maßnahme anwendet. Er informiert dabei den Teilnehmer sofort, der dann, sofern er möchte, seine 5 Minuten "Reparaturzeit" in Anspruch nehmen kann.
Der Kandidat hat das Recht, störend laut betriebene Fahrzeuge (oder solche mit aktiven Alarmanlagen) in seiner Nachbarschaft während der Beurteilung um Ruhe zu bitten.
Sollte ein Konkurrent trotzdem weiter stören, kann er vom Juror eine Strafe in Form eines Abzugs von 10 Punkten verhängt bekommen.
Nach der Klangbeurteilung durch den AYA-Juror bekommt der Teilnehmer ein Feedback vom Juror über die Beurteilung sowie Verbesserungsvorschläge.
Bei einem Punktegleichstand von Teilnehmern in einer Klasse wird der Teilnehmer mit der höheren Klangpunktzahl höher platziert. Ist ein Punktegleichstand in der Klangwertung gegeben, wird der Teilnehmer mit der höheren Punktzahl bei Störgeräuschen höher platziert, ist auch die gleich, zählt die Einbaupunktzahl. Wenn in allen drei Bewertungskategorien (Klang-, Einbau- und Störungsbewertung) bei einem der ersten 3 Plätze Punktegleichstand vorliegt, so werden die Fahrzeuge von einem weiteren Juror nochmals mit einem weiteren Titel bewertet. Der Teilnehmer welcher dann besser ist erlangt die höhere Platzierung. Ist ein Teilnehmer zur Nachwertung nicht mehr anwesend, so erlangt der andere die höhere Plazierung.